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Freie Musik
Für so genannte freie Musik, wie sie häufig über Netlabels vertrieben wird und deren Lizenz sich an der GPL orientiert, fallen ebenfalls keine GEMA-Gebühren an und überdies auch keine Buy-out-Pauschalen, da hier eine gänzlich kostenfreie Nutzung vorgesehen ist. Hier treten allerdings für den Nutzer die gleichen GEMA-rechtlichen Probleme auf, sofern der Komponist/Urheber zwischenzeitlich einen Berechtigungsvertrag mit der GEMA geschlossen hat. Außerdem können verwandte Schutzrechte zum Beispiel der ausübenden Künstler (Musiker) bestehen.
Wer als Autor freie Musik unter einer freien Lizenz anbietet,
stellt sein Werk unwiderruflich der Öffentlichkeit zur Verfügung,
bietet sein Werk ohne Anspruch auf Vergütung weltweit an,
und zwar für die gesamte Schutzdauer.
©ARTIM 2007 Mp3 Playbacks PL
DJ na wesele
Bank muzyki
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